Consulting/ Beratung/ Information

Arbeitssicherheit

Europaweite Mindestvorschriften sind im Arbeitsschutzgesetz von 1996 festgeschrieben. Es überträgt dem Arbeitgeber zwar die Verantwortung für den Arbeitsschutz, lässt aber gleichzeitig viel Freiraum für individuelle Maßnahmen.

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz von 1973 hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung beraten und unterstützen.

Damit soll gewährleistet werden, dass Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung richtig angewandt werden und die ergriffenen Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.

Das Leistungsspektrum im Bereich Technik umfasst die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung.

Vom Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation über die Durchführung von regelmäßigen Betriebsbegehungen bis hin zur Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen und Beratung beim betrieblichen Gefahrstoffmanagement stehe ich Ihnen in allen Fragen als kompetenter Partner zur Seite.